Betreuung durch Familienangehörige soll in Basel vergütet werden
Ab 2024 können in Basel neu auch Betreuungsleistungen durch Familienangehörige vergütet werden. Die Basler Regierung hat die Verordnung über die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten bei den Ergänzungsleistungen entsprechend angepasst.