
Kolumne: Die Ablehnung der BVG-Reform als Chance sehen
Die berufliche Vorsorge lebt von der aktiven Mitgestaltung aller Beteiligten.
Die berufliche Vorsorge lebt von der aktiven Mitgestaltung aller Beteiligten.
Anders als die Umfrage von Tamedia ergibt jene der SRG einen Tendenz zu einem Ja zur BVG-Reform. Wäre bereits am 4. August über die BVG-Reform abgestimmt worden, hätte die Vorlage eine relative Mehrheit gefunden.
Die BVG-Reform stösst bei den Stimmberechtigten auf wenig Zustimmung. 59% lehnten die Vorlage in einer Umfrage von Tamedia ab.
Höhere Renten für Teilzeiterwerbstätige und Personen mit tiefen Einkommen, Ende des Reformstaus in der 2. Säule und mehr Generationengerechtigkeit: Mit diesen Argumenten haben Vertreterinnen und Vertreter von fünf Parteien ihren Abstimmungskampf für die Pensionskassenreform lanciert.
Das Rennen um die Pensionskassenreform wird neu lanciert: Die Linke erhält im Kampf gegen die Vorlage Unterstützung von acht Wirtschaftsverbänden. Diese stellen sich gegen die Position der Wirtschaftsdachverbände, welche die Reform befürworten.
Die Pensionskassenreform soll die Renten der 2. Säule sichern und Menschen mit tiefen Löhnen mehr Rente im Alter bringen. Die berufliche Vorsorge müsse stabilisiert und an die heutigen Realitäten angepasst werden, begründet Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider das Ja der Landesregierung zur Vorlage.
Schweizweit haben Frauen am Feministischen Streiktag für höhere Löhne demonstriert. Doch nicht nur bei der Entlöhnung hapere es - Frauen seien weiterhin Mehrfachdiskriminierung ausgesetzt.
Das Schweizer Stimmvolk wird am 22. September über die Reform der beruflichen Vorsorge abstimmen. Dies hat der Bundesrat am Mittwoch entschieden. Ein Bündnis aus Gegnern der vom Parlament beschlossenen Pensionskassenreform hatten im Juni 2023 das Referendum eingereicht.
Frauen profitieren laut einer Studie am meisten von der Reform der beruflichen Vorsorge. 275000 Frauen würden durch die BVG-Reform, die im Herbst an die Urne kommt, eine höhere Rente erhalten. Grund dafür sei eine bessere Versicherung der Teilzeitarbeit.
Volk und Stände entscheiden am 3. März 2024 über zwei Volksinitiativen zur Altersvorsorge. Zu befinden haben sie einerseits über die Einführung einer 13. AHV-Rente, andererseits über die Renteninitiative der Jungfreisinnigen.
Mehrere kleine Pensen werden durch die 2. Säule schlecht erfasst. Für eine Verbesserung würde die Reform BVG 21 sorgen. Bereits jetzt können Arbeitgebende und Arbeitnehmende aktiv werden und freiwillig mehr versichern.
Das Referendum gegen die Änderung des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) (Reform der beruflichen Vorsorge) ist zustande gekommen.
Statt auf die Politik zu warten, hat der Unternehmer Christoph Jenzer aus Arlesheim kurzerhand die Pensionskasse seiner Angestellten reformiert. Er strich den Koordinationsabzug, was vor allem die Rente von Teilzeitlern verbessert. Für das Familienunternehmen ist dies eine Investition in die Zukunft.
Die Gegner der kürzlich vom Parlament beschlossenen Pensionskassenreform machen ihre Referendumsdrohung wahr: Ende März haben sie mit der Unterschriftensammlung gegen die von den eidgenössischen Räten beschlossene BVG-Reform begonnen.
Die Reform der beruflichen Vorsorge steht. Die Räte haben sich am Donnerstag in den letzten Details der Vorlage geeinigt und die Reform BVG 21 am Freitag in der Schlussabstimmung gutgeheissen. Eine Volksabstimmung gilt als sicher.
Die Reform der beruflichen Vorsorge biegt im Parlament auf die Zielgerade ein. Der Ständerat ist bei der konkreten Ausgestaltung des flexiblen Koordinationsabzugs dem Nationalrat gefolgt. Weiterhin zu reden gibt die Eintrittsschwelle.
Nach der Senkung des Umwandlungssatzes sollen 15 Jahrgänge der Übergangsgeneration lebenslang einen Rentenzuschlag auf der beruflichen Vorsorge erhalten. Rund die Hälfte dieser Generation soll davon profitieren. Der Nationalrat ist dem Ständerat gefolgt.
Für die Reform der beruflichen Vorsorge zeichnet sich ein Kompromiss ab. Die Mehrheit der zuständigen Nationalratskommission will beim Ausgleich für den tieferen Umwandlungssatz dem Konzept des Ständerats folgen.
Der Schweizerische Gewerkschaftsbund bricht die Unterschriftensammlung für die Initiative «Nationalbankgewinne für eine starke AHV» ab und ergreift das Referendum gegen die BVG-Reform.
Nach der Senkung des Umwandlungssatzes sollen laut Beschluss des Ständerates 15 Jahrgänge der Übergangsgeneration lebenslang einen Rentenzuschlag auf der beruflichen Vorsorge (BVG) erhalten. Rund die Hälfte dieser Generation soll davon profitieren. Der Ständerat will mit der BVG-Reform insbesondere Teilzeitarbeitende und Geringverdiener besserstellen.
Der Ständerat hat bei der BVG-Reform erste Pflöcke eingeschlagen. Dabei hat er sich beim Koordinationsabzug für eine neues Modell entschieden. Dieses soll Kleinverdiener und Mehrfachbeschäftigte bei der Rente besser stellen. Noch keinen Entscheid gibt es zur Kompensation der Umwandlungssatzsenkung für die Übergangsgenerationen.
15 Jahrgänge der Übergangsgeneration sollen lebenslang einen Rentenzuschlag erhalten. Altersguthaben von weniger als 215'100 Franken sollen Anrecht auf den vollen Zuschlag erhalten. So will die zuständige Ständeratskommission bei der BVG-Reform die Senkung des Umwandlungssatzes abfedern.
Das Ja zur AHV-Reform ist mit 50.6% knapp ausgefallen. Deutlicher war das Ja zur Geldspritze aus der Mehrwertsteuer für die AHV.
Die Reform der beruflichen Vorsorge (BVG) geht in eine Zusatzschlaufe. Der Ständerat hat einen Rückweisungsantrag angenommen und das Paket erneut in die Kommission zurückgeschickt.
Geringverdiener sollen laut der SGK des Ständerats eine höhere Pensionskassenrente erhalten. Allerdings will sie die Eintrittsschwelle weniger tief ansetzen als der Nationalrat. Grosszügiger will sie dagegen mit der Übergangsgeneration verfahren.
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