
Flexibilität und Eigenverantwortung
Die Gesellschaft und mit ihr die Arbeitswelt verändern sich. Ob und wie wir die Sozialversicherungen anpassen müssen, hat Penso FDP-Nationalrat und SGK-Mitglied Andri Silberschmidt gefragt.
Die Gesellschaft und mit ihr die Arbeitswelt verändern sich. Ob und wie wir die Sozialversicherungen anpassen müssen, hat Penso FDP-Nationalrat und SGK-Mitglied Andri Silberschmidt gefragt.
Eine Aargauer Rentnerin ist auf einen Internet-Betrüger hereingefallen - und erhält nun keine Ergänzungsleistungen zu ihrer AHV. Sie habe ihr Geld verschenkt und damit freiwillig auf ihr Vermögen verzichtet, hält das Aargauer Versicherungsgericht fest.
Bezügerinnen und Bezüger einer IV-Rente sollen nur einen «Dreizehnten» erhalten, wenn sie Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben. Die zuständige Kommission des Ständerats will nicht allen IV-Rentnerinnen und Rentnern diesen Zuschlag gewähren und hat eine entsprechende Motion eingereicht.
Hilfsbedürftige AHV- und IV-Rentnerinnen und -Rentner mit Anrecht auf Ergänzungsleistungen sollen dank Betreuung vermehrt zuhause wohnen können. Der Nationalrat hiess eine entsprechende Gesetzesanpassung gut. Mit der Vorlage sollen Alters- und Pflegeheime entlastet werden.
Im Kanton Basel-Stadt sollen mehr ältere Menschen mit zu tiefer AHV- und IV-Rente Ergänzungsleistungen beziehen. Die Basler Regierung will die Nichtbezugsquote der Ergänzungsleistungen reduzieren, um Armut im Alter entgegenzuwirken.
Die 2021 in Kraft getretene Reform der Ergänzungsleistungen wird laut der Finanzkontrolle insgesamt gut umgesetzt. Jedoch ortet sie teilweise eine Ungleichbehandlung je nach Kanton sowie weiterhin Lücken bei der Aufsicht.
Der Basler Grosse Rat hat in der Zweitbehandlung an der Einführung von Familien-Ergänzungsleistungen in der Armutsbekämpfung festgehalten. Die Regierung zeigte sich skeptisch, weil dadurch das bestehende und funktionierende System der Sozialhilfe komplett überarbeitet werden müsste.
Die AHV/IV Renten werden per 1. Januar 2025 um 2.9% auf maximal 2520 erhöht. Die damit verbundenen Grenzwerte sowie die Beiträge für Nichterwerbstätige und Selbständigerwerbende werden angepasst. Zudem wird der Mindestbetrag für die Familienzulagen angehoben.
Für beinahe jedes Risiko, das das Leben mit sich bringt, gibt es in der Schweiz eine Sozialversicherung. Welche Versicherungen das sind, welchen Zweck sie erfüllen und wie sie finanziert werden: grundlegendes Wissen für schweizerische und ausländische Staatsangehörige, die hier wohnen und arbeiten.
Die AHV/IV-Renten werden per 1. Januar 2025 der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung angepasst und um 2.9% erhöht. Diese Anpassung gemäss dem gesetzlichen Mischindex hat der Bundesrat beschlossen. Damit steigt die Minimalrente der AHV/IV von 1225 auf 1260 Franken pro Monat. Gleichzeitig werden Anpassungen im Beitragsbereich sowie bei den Ergänzungsleistungen, bei den Überbrückungsleistungen und in der obligatorischen beruflichen Vorsorge vorgenommen.
Auf Ergänzungsleistungen besteht ein Rechtsanspruch, wenn das Renteneinkommen die Existenz nicht sichert. Der Antrag ist mit der Steuererklärung vergleichbar.
Ende 2023 haben in der Schweiz rund 2.5 Millionen Menschen eine Altersrente der AHV bezogen. Das waren 1.6% mehr als ein Jahr davor. Die AHV nahm im vergangenen Jahr mehr ein als sie für Rentenzahlungen ausgab. Bei der IV hielten sich Einnahmen und Ausgaben die Waage. Ergänzungsleistungen bezogen gut 12% der AHV- und 50% der IV-Rentner.
Der Bundesrat will die Autonomie älterer Menschen und das Wohnen im eigenen Zuhause fördern. Deshalb sollen künftig bestimmte Betreuungsleistungen, die das selbständige Wohnen ermöglichen, in den Ergänzungsleistungen (EL) berücksichtigt werden. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) wurde beauftragt, bis im Herbst eine Botschaft ans Parlament auszuarbeiten.
Der Nationalrat will die AHV-Renten für bedürftige Rentnerinnen und Rentner gezielt erhöhen. Er hat eine Motion von Melanie Mettler (GLP) mit dieser Forderung angenommen.
Ab 2024 können in Basel neu auch Betreuungsleistungen durch Familienangehörige vergütet werden. Die Basler Regierung hat die Verordnung über die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten bei den Ergänzungsleistungen entsprechend angepasst.
Eine Studie im Auftrag des Bundesamts für Sozialversicherungen zeigt, dass sich die Zuwanderung auch in langfristiger Perspektive für die AHV, IV und EO positiv auswirkt, also auch unter Berücksichtigung des künftigen Leistungsbezugs der eingewanderten Beitragszahlenden.
Weniger ältere Arbeitslose als erwartet haben bisher Überbrückungsrenten bezogen. Nur ein Viertel aller betroffenen über 60-Jährigen hat laut dem Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) ein Gesuch gestellt.
Eine Studie von Pro Senectute Schweiz nimmt den Bezug von Betreuungs- und Pflegeleistungen bei älteren Menschen unter die Lupe. Dabei zeigt sich, dass sich Seniorinnen und Senioren mit tiefen Einkommen oft keine Betreuungsleistungen leisten können. Die Folge: Betroffene müssen früher in ein Alters- oder Pflegeheim.
Auf den 1. Januar 2024 tritt der erste Teil der AHV-Reform (AHV 21) in Kraft, was einige Neuerungen auch für andere Sozialversicherungszweige mit sich bringt. Bemerkenswert sind zudem der pauschale Abzug beim hypothetischen Valideneinkommen in der IV sowie die markant gestiegenen Krankenkassenprämien.
Die EL-Reform trat 2021 in Kraft. Bis Ende 2023 galten Übergangsbestimmungen für EL-Beziehende, die durch die Reform eine Einbusse erlitten hätten. Diese Besitzstandwahrung endet nun. Ab dem 1. Januar 2024 gelten für alle dieselben rechtlichen Bedingungen.
Ein 68-jähriger Mann ist vom Thurgauer Obergericht wegen Betrugs verurteilt worden. Er verschwieg bei der Anmeldung von Ergänzungsleistungen einen Grossteil seines Vermögens.
Die krisengeschüttelte Ausgleichskasse Solothurn (AKSO) hat per sofort einen neuen Verwaltungsratspräsidenten und eine interimistische Geschäftsstellenleiterin. Die AKSO steht wegen Verspätungen bei der Auszahlung von Ergänzungsleistungen (EL) in der Kritik.
Der Ständerat will den Bezug ausserordentlicher IV-Renten im Ausland nicht ermöglichen. Der Entscheid betrifft namentlich Menschen mit Geburtsgebrechen. Wer nie während eines ganzen Jahres beitragspflichtig war, verliert beim Wegzug aus der Schweiz den Rentenanspruch.
In der Schweiz und im Ausland haben 2022 über 2.7 Millionen Menschen eine AHV-Rente bezogen. Die Invalidenversicherung richtete an gut 450000 Personen Leistungen aus. Ergänzungsleistungen nahmen über 340000 Versicherte in Anspruch. Das waren 12.2% aller AHV- und 50.2% der IV-Bezügerinnen und Bezüger.
Rund 230000 Seniorinnen und Senioren in prekären Verhältnissen beziehen keine Ergänzungsleistungen (EL), obwohl sie Anspruch darauf hätten. Das hat eine Studie der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) im Auftrag von Pro Senectute gezeigt.
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