Bundesgericht stellt strenge Anforderungen an bestimmte IV-Gutachten
Das Bundesgericht zieht die Konsequenzen aus dem Entscheid der IV, keine Gutachten mehr an die private Firma PMEDA zu vergeben. Bereits angeordnete Untersuchungen müssen strengen Anforderungen an ihre Beweiskraft unterliegen. Relativ geringe Zweifel rechtfertigen eine erneute Begutachtung.