Keine Einstellung von Pfelgeleistungen bei Teilinvaliden im Pensionsalter
Die Axa stellte einer teilinvaliden Frau auf den Zeitpunkt ihrer ordentlichen Pensionierung zu Unrecht Pflegeleistungen für eine Physiotherapie ein. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Die Auslegung der entsprechenden Gesetzesbestimmung hat keine altersmässige Befristung dieser Leistung bei Teilinvalidität ergeben.