Höchstbezugsdauer von KAE auf 18 Monate erhöht
Der Bundesrat hat beschlossen, die Höchstbezugsdauer von Kurzarbeitsentschädigung (KAE) von 12 auf 18 Monate zu verlängern. Die Verordnungsänderung tritt am 1. August 2024 in Kraft und gilt bis zum 31. Juli 2025.