
Jedes zweite Unternehmen missachtet Pflicht zu Lohngleichheitsanalyse
Mehr als die Hälfte der Unternehmen erfüllt ihre Pflicht zur Durchführung einer Lohngleichheitsanalyse nicht. Dies zeigt ein Bericht des Bundesamts für Justiz (BJ). Der Bundesrat will deshalb das Gleichstellungsgesetz (GlG) bereits bis Ende 2027 auf seine Wirksamkeit überprüfen.