
«Webinar» ist abmahnfähig
Die Marke «Webinar» ist seit 2003 beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen. Neuerdings kursieren Gerüchte, dass eine Verwendung dieses Begriffs, der Online-Seminare bezeichnet, juristisch abgemahnt würde – bestätigt haben sich diese Meldungen zwar nicht, dennoch ist Vorsicht geboten.