Besserer Schutz für als Jugendliche verunfallte Personen mit Rückfällen oder Spätfolgen
Der Bundesrat möchte vor dem Versicherungsalter verunfallte Personen besser schützen. Er hat die Botschaft über die Revision des Unfallversicherungsgesetzes (UVG) zur Umsetzung der Motion «Rechtslücke in der Unfallversicherung schliessen» verabschiedet. Diese Änderung gewährleistet die Entrichtung von Taggeldern der Unfallversicherung in Fällen, in denen die Arbeitsunfähigkeit einer versicherten Person auf Rückfälle oder Spätfolgen im Zusammenhang mit einem im Jugendalter erlittenen zurückzuführen ist.