
Keine Ergänzungsleistungen für betrogene Aargauer Rentnerin
Eine Aargauer Rentnerin ist auf einen Internet-Betrüger hereingefallen - und erhält nun keine Ergänzungsleistungen zu ihrer AHV. Sie habe ihr Geld verschenkt und damit freiwillig auf ihr Vermögen verzichtet, hält das Aargauer Versicherungsgericht fest.