Schwangerschaft: Trotz freudiger Erwartung an Versicherung denken
Für eine schwangere Mitarbeiterin gelten besondere Bestimmungen im Arbeitsrecht, zudem besteht Anspruch auf Lohnfortzahlung. Die Schwangere selbst tut gut daran, sich über Leistungen und Beitragspflichten in den Sozialversicherungen Gedanken zu machen.