Erwerbsstatus
Ob angestellt, selbständig oder nicht erwerbstätig: Der Status wirkt sich auf Sozialversicherungsbeiträge sowie -leistungen aus. Nicht immer besteht Einigkeit.
Ob angestellt, selbständig oder nicht erwerbstätig: Der Status wirkt sich auf Sozialversicherungsbeiträge sowie -leistungen aus. Nicht immer besteht Einigkeit.
Die AHV ist eine obligatorische Volksversicherung. Ausfluss daraus ist der breit gefasste Kreis der Personen, die in der AHV versichert sind und allenfalls Beiträge zahlen. In der AHV spricht man hier vom Status, den eine Person innehat.
Es gibt zahlreiche Firmen, in der (Allein-)Aktionäre oder Gesellschafter mitarbeiten und ein entsprechendes Erwerbseinkommen erzielen. Gelten nun diese genannten Personen formell als Arbeitnehmende oder doch als Selbständigerwerbende? Diese Fragen zielen auf die Beitragserhebung, die Versicherungspflicht und die Leistungsansprüche solcher Personen ab.
Die Einordnung einer Erwerbstätigkeit als selbständig oder unselbständig ist nicht trivial und wird auch durch den gesellschaftlichen Wandel nicht einfacher. Doch auch Vorstösse, die einen weiteren Status fordern, versprechen keine einfache Lösung.
Jürg Grossen forderte 2018 mit einer parlamentarischen Initiative, dass der Parteiwille bezüglich der Klassifizierung als selbständigerwerbend stärker berücksichtigt werden soll. Im Juni 2024 hat die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) eine entsprechende Vorlage in die Vernehmlassung geschickt. Penso hat beim Initianten nachgefragt.
vps.epas | Postfach | CH-6002 Luzern | Tel. +41 41 317 07 07 | info@vps.epas.ch