Scheinselbständigkeit: Eine Problematik mit weitreichenden Folgen für Unternehmen
Ob jemand als angestellt oder selbständig gilt, wird durch die Behörden im Einzelfall festgelegt. Die Bezeichnung im Vertrag allein ist hier irrelevant. Wird ein Auftragnehmer zu einem Arbeitnehmer umqualifiziert, kann das für das Unternehmen kostspielige Nachzahlungen unter anderem an Sozialversicherungsbeiträgen nach sich ziehen.