Mutterschaftsentschädigung von Nationalrätin vorzeitig beendet
Eine Nationalrätin muss einen Teil der Mutterschaftsentschädigung zurückzahlen, weil sie vor Ablauf der 14 Wochen am Ratsbetrieb teilgenommen und so eine Erwerbstätigkeit ausgeübt hat. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Eine Gesetzesänderung, die eine Beteiligung als Ratsmitglied als Sitzungen während dem Mutterschaftsurlaub ermöglicht, trat am 1. Juli dieses Jahrs in Kraft.