In welchem Land sind Grenzgänger unterstellt?
Im Rahmen des Freizügigkeitsabkommens zwischen der EU und der Schweiz gilt primär das Erwerbsortsprinzip. Stolpersteine können Nebentätigkeiten und Homeoffice im Wohnstaat sein. Für die korrekte Abrechnung sind die Arbeitgebenden verantwortlich.