Hochschulen sind bei der Anordnung des Covid-Zertifikats frei
Hochschulen können selbst entscheiden, ob sie für den Zugang zu ihren Lehrveranstaltungen das Covid-Zertifikat verlangen oder nicht. Gesetzlich vorgeschrieben ist das nicht, aber auch nicht verboten. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) bezeichnet auf seiner Liste den Bildungssektor als Bereich ohne Zertifikatspflicht.