Bund benötigt laut Finanzkontrolle mehr Kompetenzen bei Digisanté

Dienstag, 11. Februar 2025
Die Covid-19-Pandemie hat es gezeigt: Das Gesundheitswesen braucht einen Digitalisierungsschub. Das zu diesem Zweck auf die Beine gestellte Programm Digisanté soll bis 2034 umgesetzt werden. Die Finanzkontrolle sieht Risiken wegen teilweise fehlenden Kompetenzen des Bunds.

Mit rund 50 Projekten im Rahmen von Digisanté wollen Bundesrat und Parlament die Digitalisierung im Gesundheitswesen fördern. Knapp 400 Mio. Franken setzte das Parlament ein; insgesamt erfordert die Umsetzung Mittel von gegen 625 Millionen. Umgesetzt wird das komplexe Programm wie geplant seit Anfang 2025, in Schritten.

Beschränkter Einfluss auf Daten und Prozesse

Die Arbeiten gingen in die richtige Richtung, schreibt die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) im Bericht. Doch es gebe ein Risiko, dass der Bund sich gegenüber den Beteiligten nicht überall durchsetzen könne. Denn der Bund könne nur beschränkt Einfluss nehmen auf Daten und Prozesse in den Kantonen sowie bei Spitälern, Ärzten, Heimen, der Spitex, Apotheken und bei Versicherungen, gibt die EFK zu bedenken. Um Digisanté umzusetzen, müssten entsprechende Programmziele gesetzt oder die gesteckten Ziele revidiert werden.

Austausch und Koordination aller Akteure zentral

Das für das Projekt zuständige Departement des Innern (EDI) akzeptiert die Empfehlungen der EFK. Die Kantone und die Akteure im Gesundheitswesen ins Projekt einzubinden, sei zentral, schreibt es. Digisanté enthalte Instrumente, um Austausch und Koordination sicherzustellen. Flankiert würden diese Instrumente durch geplante Rechtsanpassungen in der Kompetenz des Bunds. Wo dies möglich sei, solle rechtliche Klarheit geschaffen werden - doch ohne die verfassungsmässigen Zuständigkeiten im Gesundheitswesen anzupassen.

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