Die neue Verrechnungsmöglichkeit via obligatorische Krankenkasse gilt bereits ab dem 1. Juli. Dafür wird das Delegationsmodell durch ein Anordnungsmodell ersetzt. Neu ist die Abrechnung via Krankenkasse möglich, wenn ein Arzt oder eine Ärztin die Therapie anordnet. Die Psychotherapeuten müssen zudem eine entsprechende Qualifikation und eine Berufsausübungsbewilligung des Kantons haben.
Bislang können Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ihre Leistungen nur dann der obligatorischen Krankenkasse in Rechnung stellen, wenn sie mit einem Arzt, meist mit einer Psychiaterin oder einem Psychiater, zusammenarbeiten.
Ziel der Änderung ist es, dass Menschen mit psychischen Problemen einfacher und schneller Zugang zur Psychotherapie erhalten. Langfristig rechnet der Bundesrat mit jährlichen Mehrkosten von rund 170 Millionen Franken. Allerdings stehen nicht alle Krankenkassen hinter dem Vorschlag. Aus diesem Grund kann der Bundesrat gemäss der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen- und -direktorenkonferenz (GDK) den Tarif nicht auf nationaler Ebene festsetzen. Stattdessen müssen die Kantone entscheiden, wie die Tarifierung aussehen soll. Es sei enttäuschend, dass sich nicht alle Versicherer der verhandelten Lösung anschliessen würden, hiess es bei der GDK auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA hiess.
Den Vorschlag für den Tarif und die Tarifstruktur haben der Krankenkassenverband Curafutura (CSS, Helsana, Sanitas, KPT), die Verbände der Psychologinnen und Psychologen (Psy-Verbände), der Spitalverband H+, und die Einkaufsgemeinschaft HKS, die für Helsana, Sanitas und KPT einen Teil des Einkaufs medizinischer Leistungen durchführt, ausgearbeitet, wie sie am Dienstag in einer gemeinsamen Mitteilung bekannt gaben. Nicht mit im Boot ist der Krankenkassenverband Santésuisse (u.a. Visana, Assura, Sympany, Groupe Mutuel).
Der Tarif basiert demnach auf einer «vollständigen und praktikablen Tarifstruktur» und ermögliche den Psychotherapeutinnen und -Therapeuten die Selbstständigkeit. Die GDK empfiehlt den Kantonen, die Lösung bis zum 31. Dezember 2024 als befristete Übergangslösung für alle Krankenversicherungen und alle Leistungserbringer festzusetzen. Wenn jeder Kanton unterschiedliche Lösungen beschliessen würde, würde dies in der Umsetzung und bei der weiteren Entwicklung des Tarifs grosse Unsicherheiten mit sich bringen, befürchtet die GDK. (sda)