Räte wollen eine Gebühr für Bagatellfälle im Spital-Notfall

Donnerstag, 17. Juni 2021
Das Parlament will, dass Kranke, die bei Bagatellfällen eine Notfallstation im Spital aufsuchen, eine Notfallgebühr bezahlen müssen. Im Raum steht eine Gebühr von 50 Franken. Der Ständerat erteilte den Auftrag für eine Gesetzesvorlage.

Der Ständerat hat am 16. Juni 2021 einer parlamentarischen Initiative aus der GLP-Fraktion mit 17 zu 15 Stimmen zugestimmt. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Ständerats wollte die Initiative ablehnen. Der Nationalrat hatte schon Ende 2019 mit 108 zu 85 Stimmen die Motion angenommen.

In der Initiative ist von einer Gebühr von «beispielsweise» 50 Franken die Rede. Davon ausgenommen sein sollen «schwerere Fälle» sowie Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren. Auch Patientinnen und Patienten, die von einem Arzt überwiesen oder stationär ins Spital aufgenommen werden, sollen keine Gebühr bezahlen müssen.

Diskussion über Notfall- und Praxisgebühr

Im Nationalrat hatte Martin Bäumle (GLP/ZH) ausgeführt, dass die Zahl der Konsultationen in Spital-Notfallaufnahmen stark gestiegen sei. Viele Fälle entpuppten sich als Bagatellfälle. Das führe zu hohen Kosten. Im Ambulatorium eines Spitals koste eine Konsultation mehr als doppelt so viel wie in einer Arztpraxis, so die Initiative. Das Ansinnen sei nicht neu, sagte am Mittwoch Erich Ettlin (Mitte/OW) im Ständerat. Auch würde die Gebühr administrativen Aufwand verursachen, und sie könnte Kranke vom Aufsuchen des Notfalls abhalten. Jakob Stark (SVP/TG) überzeugten die Argumente der Kommission nicht. Er wünschte mit einem Einzelantrag die geforderte Gesetzesvorlage. Der Ständerat folgte ihm mit 17 zu 15 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Da der Nationalrat bereits zugestimmte, kann die zuständige Kommission nun eine Vorlage ausarbeiten.

Begehren nach einer Notfall-Gebühr kamen auch schon in Kantonen auf. Im Kanton Zürich zum Beispiel beauftragte das Kantonsparlament im Herbst 2019 die Regierung, eine Gesetzesgrundlage für eine Notfall-Gebühr für Bagatellfälle zu schaffen. Die Regierung gab zu bedenken, dass eine solche Gebühr Bundesrecht widerspreche.

Gebühren für Arzt- und Spitalbesuche wurden vor mehr als zehn Jahren intensiv diskutiert. Der Bundesrat prüfte 2009 eine Praxisgebühr von 30 Franken, um die Gesundheitskosten zu senken. Sie hätte bei ambulanten Behandlungen aus der eigenen Tasche bezahlt werden müssen. Die Gebühr wurde heftig kritisiert. Ärztinnen und Ärzte lehnten sie wegen des administrativen Aufwands ab. Ihre Verbindung FMH schlug damals vor, dass die Gebühr nur von Patienten verlangt werden sollte, die den Spital-Notfall statt den Hausarzt oder die Hausärztin aufzusuchen. Die Gebühr wurde nicht eingeführt. (sda)

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