Keine Covid-Entschädigung für selbständige Ärztin
Eine selbständig erwerbende Ärztin ist mit ihrem Begehren auf coronabedingten Erwerbsersatz für die Zeit vom 17. März bis 27. April 2020 beim Bundesgericht abgeblitzt. Die damals gültige Covid-19-Verordnung Erwerbsausfall schliesst eine Entschädigung aus.