Uber bezahlt in Genf über 35 Millionen für Fahrer nach
Der Fahrdienst Uber kann weiterhin im Kanton Genf tätig sein. Das US-Unternehmen hat sich verpflichtet, 35.4 Mio. Franken zu bezahlen, um seinen Verpflichtungen als Arbeitgeber nachzukommen.
Der Fahrdienst Uber kann weiterhin im Kanton Genf tätig sein. Das US-Unternehmen hat sich verpflichtet, 35.4 Mio. Franken zu bezahlen, um seinen Verpflichtungen als Arbeitgeber nachzukommen.
Jungunternehmen sollen punkto Arbeitszeitvorschriften mehr Flexibilität erhalten. Die Wirtschaftskommission (WAK) des Nationalrats hat dazu einen Gesetzesentwurf in die Vernehmlassung gegeben.
Subventionen eines Arbeitgebers für die Betreuung von Kindern der Mitarbeitenden in einer betriebseigenen oder angeschlossenen Kindertagesstätte unterliegen der AHV-Beitragspflicht. Dies hat das Bundesgericht bei den vom Universitätsspital Basel (USB) bezahlten Subventionen entschieden.
Ein wegen gewerbsmässigen Betrugs verurteilter Berner Bauunternehmer muss seine Freiheitsstrafe von fünf Jahren antreten. Sei Gesuch für eine Revision des Strafurteils im Betrugsfall einer Berner Pensionskasse hat gemäss Bundesgericht keine weitere Verschiebung des Strafantritts zur Folge.
Der britische Wirtschaftsminister Grant Shapps hat nach den Massenentlassungen bei Twitter in einem Schreiben an den Social-Media-Konzern zur Einhaltung arbeitsrechtlicher Regeln ermahnt. Das Ministerium habe bestätigt, dass ein solcher Brief abgeschickt worden sei.
Rund 2000 Bauarbeiter mehrerer Deutschschweizer Kantone haben wegen Forderungen der Baumeister ihre Arbeit niedergelegt. Die Aktion ist Teil einer landesweiten Protestwelle im Rahmen der Neuverhandlungen des Landesmantelvertrags (LMV).
Bei Arbeitsmarktkontrollen sind im Kanton Luzern im vergangenen Jahr 70 Verstösse gegen die Lohnbestimmungen festgestellt worden. In 326 Fällen deckten die Kontrolleure zudem Schwarzarbeit auf.
Das Referendum gegen die Revision des städtischen Personalreglements in Bern ist zustande gekommen, teilte der Gemeinderat mit. Innert der Frist von 60 Tagen nach Publikation des Stadtratsbeschlusses hat ein Referendumskomitee 1788 gültige Unterschriften eingereicht.
Twitter wird verklagt, weil das Unternehmen seine Mitarbeitenden nicht im voraus über eine Massenentlassung informiert habe. In der Klage wird behauptet, dass Twitter gegen geltendes Arbeitsrecht verstossen habe, darunter ein Gesetz, das die Vorankündigungsfrist einer Entlassung von 60 Tagen vorschreibt.
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