Bundesgericht hält an Urteil zur Berücksichtigung von Ferien- und Feiertage bei der Bemessung von Kurzarbeitsentschädigung fest

Freitag, 10. Dezember 2021
Das Bundesgericht hält in einem Urteil fest, dass beim summarischen Abrechnungsverfahren Ferien- und Feiertage für Mitarbeitende im Monatslohn bei der Bemessung der Kurzarbeitsentschädigung (KAE) zu berücksichtigen sind. Das entsprechende Urteil des Bundesgerichts ist am 17. November 2021 gefällt worden und am 9. Dezember 2021 beim Staatssekretariat für Wirtschaft SECO eingegangen, teilt das Sekretariat für Wirtschaft mit.

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