Ferien- und Feiertags-Entschädigung gehören in Kurzarbeits-Berechnung
Die Luzerner Arbeitslosenkasse muss auch in der Corona-Pandemie bei der Berechnung von Kurzarbeits-Entschädigung die Ferien- und Feiertags-Entschädigung berücksichtigen. Das Luzerner Kantonsgericht hat die Beschwerde eines Gastronomiebetriebs gutgeheissen, dem der Beitrag gekürzt worden war.