Abgeltung von Überstunden
Fragen zur Vergütung von Überstunden und Überzeit sind ein Dauerbrenner der Beratungspraxis. Entscheidend ist, worin sich die Begriffe unterscheiden und in welcher Form Überstunden und -zeit ausgeglichen werden können.
Auch Mehrstunden, welche sich ausserhalb der Kurzarbeitsphase angesammelt haben, müssen vorläufig nicht abgezogen werden. Diese Regelung gilt bis Ende Jahr. Hintergrund ist der Entscheid des Bundesrats, das vereinfachte Verfahren für Kurzarbeitsentschädigung bis Ende Dezember beizubehalten. Diese Regelung wäre Ende August ausgelaufen. (sda/he)
Fragen zur Vergütung von Überstunden und Überzeit sind ein Dauerbrenner der Beratungspraxis. Entscheidend ist, worin sich die Begriffe unterscheiden und in welcher Form Überstunden und -zeit ausgeglichen werden können.
Walk-in-Praxen können für Konsultationen während der von ihnen angebotenen Öffnungszeiten keine Inkonvenienz-Pauschalen abrechnen. Dies hat das Bundesgericht im Fall einer solchen Praxis in Winterthur entschieden. Die Pauschale decke die Unannehmlichkeiten von Ärzten ab, die gezwungen sind, ausserhalb ihrer normalen Arbeitszeit dringend Patienten zu behandeln.
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