
Uber bezahlt in Genf über 35 Millionen für Fahrer nach
Der Fahrdienst Uber kann weiterhin im Kanton Genf tätig sein. Das US-Unternehmen hat sich verpflichtet, 35.4 Mio. Franken zu bezahlen, um seinen Verpflichtungen als Arbeitgeber nachzukommen.
Auch Mehrstunden, welche sich ausserhalb der Kurzarbeitsphase angesammelt haben, müssen vorläufig nicht abgezogen werden. Diese Regelung gilt bis Ende Jahr. Hintergrund ist der Entscheid des Bundesrats, das vereinfachte Verfahren für Kurzarbeitsentschädigung bis Ende Dezember beizubehalten. Diese Regelung wäre Ende August ausgelaufen. (sda/he)
Der Fahrdienst Uber kann weiterhin im Kanton Genf tätig sein. Das US-Unternehmen hat sich verpflichtet, 35.4 Mio. Franken zu bezahlen, um seinen Verpflichtungen als Arbeitgeber nachzukommen.
Personen, die ein Kind unter vier Jahren adoptieren, haben ab dem 1. Januar 2023 Anspruch auf einen bezahlten Urlaub von zwei Wochen. Der Bundesrat hat die entsprechenden Änderungen in der Erwerbsersatzverordnung auf dieses Datum hin in Kraft gesetzt.
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