Das Schlichtungsverfahren, das vom Genfer Departement für Wirtschaft und Beschäftigung bei der Kammer für kollektive Arbeitsbeziehungen eingeleitet worden war, sei gescheitert, erklärten die Gewerkschaften Unia und SIT vor den Medien. Nun sei es an der Zeit, dass die gewerkschaftlich organisierten Fahrerinnen und Fahrer mobilisiert würden.
«Die staatliche Autorität muss wieder die Kontrolle übernehmen», sagte SIT-Generalsekretär Umberto Bandiera. Das Bundesgerichtsurteil müsse jetzt umgesetzt werden. Uber habe sein Geschäftsmodell in Genf nach wie vor nicht geändert. Die wirtschaftlichen Risiken würden weiterhin von den Fahrern getragen.
Kritik an neuem Modell
Das Departement für Wirtschaft und Beschäftigung hatte zwar im vergangenen Monat eine Vereinbarung mit Uber getroffen, damit das Unternehmen nach dem Bundesgerichtsentscheid seine Tätigkeit in Genf wieder aufnehmen konnte. Diese Vereinbarung führte dazu, dass das Unternehmen die Fahrer an ein Partnerunternehmen (MITC Mobility SA) übertrug.
Dieses Modell missachte jedoch das Abkommen zwischen dem Kanton Genf und Uber, das von dem Unternehmen verlangte, Arbeitsbedingungen gemäss dem Obligationenrecht zu gewährleisten, monieren die Gewerkschaften. Uber stelle sich bewusst ausserhalb der Legalität und vertraue darauf, dass die Politik weiter untätig zuschaue.
Nur 250 Fahrer hätten die Auslagerung an ein Partnerunternehmen akzeptiert, während 700 andere sie abgelehnt hätten, sagte Bandiera. MITC beschäftigt und bezahlt die Fahrer, die die Uber-App nutzen. Sie bezahlt auch die Beiträge an die Sozialversicherung. Nach Ansicht der Gewerkschaften entsprechen die Arbeitsbedingungen jedoch nicht einer Anstellung.
Uber weist Vorwürfe zurück
Uber widerspricht der Darstellung der Gewerkschaften. Die Mehrheit der Fahrer sei «mit den Anstrengungen des Transportunternehmen während des Schlichtungsverfahrens zufrieden, im Gegensatz zu den Behauptungen der Gewerkschaften und einer Minderheit von Fahrern», heisst es in einem Communiqué von Uber Schweiz.
Mehr als 1000 Fahrer seien zum Partner-Outsourcing-Unternehmen gewechselt. Sie seien damit in der Lage, die App zu nutzen und damit von nun an als Angestellte von MITC ein Einkommen zu erzielen. Dieses beinhalte einen Mindestlohn, bezahlte Ferien und einen Schutz bei Krankheit oder Unfall. (sda)