Kollektiv Sous le Pont hat Anspruch auf Gelder für Kurzarbeit

Freitag, 17. September 2021
Der Verein Sous le Pont - Rössli, der in der Berner Reitschule ein Restaurant und eine Bar betreibt, hat für seine 42 Mitarbeitenden Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung für die Zeit der coronabedingten Schliessungen. Das Verwaltungsgericht gibt den Betreibern Recht.

Die kantonale Arbeitslosenversicherung muss nun nochmals über die Bücher, wie aus dem am Mittwoch publizierten Urteil des Berner Verwaltungsgerichtes hervorgeht. Es hiess eine Beschwerde des Vereins gegen die Arbeitslosenkasse gut. Diese hatte den Anspruch auf Kurzarbeitentschädigung mit dem Argument abgelehnt, die Mitarbeitenden seien in arbeitgeberähnlicher Stellung zu betrachten.

Dies sieht das Verwaltungsgericht anders: Jedem Einzelnen der 42 Kollektivmitglieder fehle es an einem entscheidenden Einfluss bei der «Willensbildung des Betriebs», weshalb hier nicht von einer arbeitgeberähnlichen Stellung gesprochen werden könne. Der Verein hatte für die Monate März bis Juni 2020 Kurzarbeit angemeldet.

Das Verwaltungsgericht kam auch zum Schluss, dass es sich beim Sous le Pont - trotz Leistungsvertrag der Stadt mit der Reitschule - nicht um einen öffentlichen-rechtlichen Arbeitgeber handelt. Den Mitarbeitenden habe unmittelbar ein Arbeitsplatzverlust gedroht, was den Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung ebenfalls rechtfertigt. (sda)

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