Kurzarbeitsentschädigung: Firma muss 390000 Franken zurückzahlen
Eine in der Westschweiz tätige Reiseagentur muss rund 390000 Franken an Kurzarbeitsentschädigung aus dem Jahr 2020 an die Arbeitslosenkasse zurückzahlen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Die Firma hatte die geleisteten Arbeitszeiten nicht ausreichend erfasst.