Urteil: Abgeltung des Ferienlohnanspruchs auch bei Schwankungen ausgeschlossen
Bei einer Vollzeitbeschäftigung bei derselben Arbeitgeberin ist eine ausnahmsweise Abgeltung des Ferienlohnanspruchs aufgrund monatlicher Schwankungen des geschuldeten Lohnes ausgeschlossen. Das hat das Bundesgericht entschieden.