Verwaltungsgerichtsurteil: Bergführer wehrt sich erfolgreich gegen Kürzung bei Kurzarbeit

Mittwoch, 18. November 2020
Das bernische Amt für Arbeitslosenversicherung muss das Gesuch eines Oberländer Bergführers für Kurzarbeitsentschädigung neu prüfen. Weil der Mann an Covid-19 erkrankte, verpasste er die Eingabefrist. Das kantonale Verwaltungsgericht hiess seine Beschwerde gut.

Der Bergführer und Inhaber einer Bergsportschule hatte am 7. April ein Gesuch um Kurzarbeit eingereicht - dies rückwirkend ab dem 17. März, dem Tag des vom Bundesrat wegen der Coronakrise verordneten Lockdowns. Das kantonale Amt für Arbeitslosenversicherung (AVA) bewilligte die Kurzarbeitsentschädigung jedoch erst ab dem 7. April. Dagegen wehrte sich der Bergführer mit dem Argument, er sei wegen seiner Covid-19-Erkrankung nicht in der Lage gewesen, die Voranmeldung rechtzeitig vorzunehmen.

Das kantonale Verwaltungsgericht hiess seine diesbezügliche Beschwerde gut, wie aus dem am Montag publizierten Urteil hervorgeht. Aus Sicht der Richter hatte das AVA den Gesundheitszustand des Mannes für den strittigen Zeitraum ungenügend abgeklärt. Das AVA muss deshalb nochmals über die Bücher.

Der Bergführer hatte bereits bei der Voranmeldung von Kurzarbeit über seine Covid-Erkrankung berichtet. Demnach erkrankte er am 18. März und lag vom 27. bis 30. März gar im Spital. Der schwere Krankheitsverlauf war für den Bergführer eine «Grenzerfahrung anderer Art», wie er in der Beschwerde schrieb. Es sei beeinträchtigend gewesen, so energielos zu sein und keinen klaren Gedanken fassen zu können. Aus diesen Gründen sei er nicht in der Lage gewesen, die Voranmeldung für die Kurzarbeitsentschädigung unmittelbar nach Beginn des Lockdowns zu erledigen. (sda/he)

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