Im Juni 2021 verkündete das Seco, dass seine Kapazitäten zur Missbrauchsbekämpfung voll einsatzfähig sind. Das SECO hat aufgrund von Missbrauchsmeldungen bis heute über 200 Überprüfungen bei Betrieben angeordnet, die während der Pandemie Kurzarbeitsentschädigungen (KAE) bezogen haben oder noch beziehen. Seit August 2021 prüfen die internen und externen Revisoren des Seco zwischen 40 und 60 Betrieben pro Monat, dies im Vergleich zu durchschnittlich zehn Kontrollen pro Monat in den Jahren vor der Pandemie. Dafür stehen aktuell insgesamt 2100 Stellenprozente zur Verfügung. Das Seco veröffentlicht in seiner Statistik die abgeschlossenen Fälle pro Monat.
Bisher 17.4 Millionen zurückgefordert
Bis Ende August 2021 sind beim SECO rund 1000 Missbrauchsmeldungen eingegangen, die vordringlich behandelt werden. Diese Meldungen gelangen über die Whistleblowing-Plattform der Eidgenössischen Finanzkontrolle sowie über das Webportal der ALV an das Seco oder werden direkt an den Revisionsdienst der Arbeitslosenversicherung (ALV) gesendet. Weitere 500 auffällige Abrechnungen sind bislang von den Arbeitslosenkassen (ALK) an das SECO gemeldet worden. Ende Mai 2021 beliefen sich die Anzahl Meldungen auf 900. Zwischen Mai und August hat sich die Zahl der Meldungen folglich verlangsamt.
Bis Ende August 2021 konnten vom Seco 187 Arbeitgeberkontrollen durchgeführt werden. In 20 Fällen (10.7 %) wurde ein Missbrauch nachgewiesen und entsprechend Strafanzeige gestellt. In 130 Fällen (69.5%) mussten von den Arbeitgebern fehlerhafte KAE-Abrechnungen korrigiert werden. Bei 37 AGK (19.8%) konnte vom Seco eine korrekte Abrechnung konstatiert werden. Nicht in jedem Fall steht eine bewusste Absicht hinter einem möglichen Missbrauch. Im Zusammenhang mit den Arbeitgeberkontrollen wurden bisher vom Seco Rückforderungen in der Höhe von rund 17.4 Mio. Franken gestellt.
Rückforderungen bis fünf Jahre nach Auszahlung möglich
Das Seco geht davon aus, dass bei gleichbleibendem Rhythmus die Missbrauchsmeldungen bis Ende des zweiten Quartals 2022 bearbeitet sein werden. Danach werden die risikoorientierten Prüfungen aufgenommen. Rückforderungen unrechtmässiger Leistungen können bis zu fünf Jahren nach deren Auszahlung erfolgen. Der Revisionsdienst der ALV geht sämtlichen Missbrauchsmeldungen von Amts wegen nach und bringt strafrechtlich relevante Verstösse konsequent zur Anzeige.
Infolge der Corona-Pandemie hat die ALV Kurzarbeitsentschädigungen in historischem Ausmass ausbezahlt. Dies hatte zur Folge, dass auch die Missbrauchsbekämpfung deutlich verstärkt werden musste. Die Aufsichtskommission für den Fond der ALV gab bereits am 27. August 2020 grünes Licht für die Aufstockung der personellen Ressourcen zur Kontrolle im Bereich der KAE und stellte dafür zusätzliche 25 Mio. Franken zur Verfügung.