Die Tagung «Lohn & Sozialversicherungen» startete mit je rund 180 Fachleuten im Auditorium vom Technopark Zürich sowie im Live-Stream ins neue Jahr. Hochkarätige Referate machten den Event auch 2024 zum unverzichtbaren Pflichttermin.
Gemäss einer ersten Umfrage zu den Abstimmungen vom 3. März ist eine deutliche Mehrheit für eine 13. AHV-Rente. Hingegen stösst die Renteninitiative, die ein entsprechend der Lebenserwartung steigendes Referenzalter vorsieht, auf Ablehnung.
Am 3. März stimmt die Schweiz über die Renteninitiative ab, die zuerst das Rentenalter 66 und danach ein an die Lebenserwartung gekoppeltes Rentenalter verlangt. Laut dem überparteilichen Nein-Komitee taugt die Initiative nicht für die Reform der Altersvorsorge, und es nennt das Begehren unsozial und ungerecht.
Die Pensionskassen haben im Dezember eine positive Performance erzielt. Im Durchschnitt erzielten sie eine Rendite von 1.4%. Für 2023 betrug die Rendite insgesamt 4.9%.
La Journée Salaire et assurances sociales 2024, organisée par Weka et vps.epas, qui s’est déroulée à Lausanne le 9 janvier, est notamment revenue sur l’importance de la prévoyance professionnelle dans le recrutement et sur la gestion des données personnelles. Retour sur cette manifestation romande qui a rassemblé 350 participants.
Die gute Lage am Arbeitsmarkt schlägt sich auch in der Jahresrechnung der Arbeitslosenversicherung nieder. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) rechnet für 2023 erneut mit einem Gewinn. Die Arbeitslosenquote ist gegenüber 2022 um 0.2 Prozentpunkte auf 2% gesunken.
Der Bundesrat will die Leistungen der Erwerbsersatzordnung (EO) vereinheitlichen und an gesellschaftliche Entwicklungen anpassen. Zum Beispiel sollen alle Selbständigerwerbenden, ob sie nun Dienst leisten oder Eltern werden, Anspruch auf Betriebszulagen erhalten.
Bei einem Ja des Volks zur 13. AHV-Rente droht nach Ansicht von Finanzministerin Karin Keller-Sutter eine Steuererhöhung. «Wenn diese Initiative angenommen wird, werden wir um eine Steuererhöhung kaum herumkommen», sagte sie der NZZ.
Der Bundesrat hat eine Gesetzesänderung in die Vernehmlassung gegeben, in der AHV Witwen und Witwer künftig gleichstellen soll. Dabei steht erstmals nicht der Zivilstand, sondern die Verbindung zum Kind im Zentrum. Es bleiben Unterschiede zum BVG und dem UVG sowie die Heiratsstrafe.
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