Nichterwerbstätige zahlen in St. Gallen ab 2024 Beiträge an Familienzulagen
Der Kanton St. Gallen hat eine Anpassung an der Finanzierung der Familienzulagen vorgenommen. Ab kommenden Jahr muss ein Teil der Nichterwerbstätigen Beiträge leisten. Dadurch soll die Kantonskasse entlastet werden.