
Fokus: IV-Eingliederung
Trotz gesundheitlicher Einschränkung zurück ins Erwerbsleben: IV und Arbeitgebende bauen gemeinsam Brücken.
Trotz gesundheitlicher Einschränkung zurück ins Erwerbsleben: IV und Arbeitgebende bauen gemeinsam Brücken.
Ein Rezept, mit dem man sowohl die Kosten senken als auch gleichzeitig das Leistungsniveau halten kann, gibt es nicht.
Eine Studie von Pro Senectute Schweiz nimmt den Bezug von Betreuungs- und Pflegeleistungen bei älteren Menschen unter die Lupe. Dabei zeigt sich, dass sich Seniorinnen und Senioren mit tiefen Einkommen oft keine Betreuungsleistungen leisten können. Die Folge: Betroffene müssen früher in ein Alters- oder Pflegeheim.
Frauen sind in der beruflichen Vorsorge nach wie vor deutlich schlechter gestellt als Männer. Frauen erhielten gemäss der Neurentenstatistik 2022 aus der 2. Säule im Mittel 1217 Franken pro Monat, bei den Männern waren es 2077 Franken.
Wer als Sportlerin oder Trainer bei einem Verein des Breitensports angestellt ist, untersteht künftig erst ab einem bestimmten Jahreseinkommen der obligatorischen Unfallversicherung. Ziel ist eine finanzielle Entlastung der Vereine des Breitensports.
Der Bundesrat hat die Botschaft zur Genehmigung und Umsetzung eines Zusatzabkommens zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Frankreich verabschiedet. Das Zusatzabkommen regelt insbesondere die Besteuerung der grenzüberschreitenden Telearbeit im Umfang von bis zu 40% der Arbeitszeit pro Jahr und trägt damit den Entwicklungen im Bereich der Telearbeit Rechnung.
Die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (Suva) soll den Entschädigungsfonds für Asbestopfer finanziell unterstützen können. Der Bundesrat hat die Aufnahme eines neuen Artikels ins Unfallversicherungsgesetz in die Vernehmlassung geschickt.
Auf den 1. Januar 2024 tritt der erste Teil der AHV-Reform (AHV 21) in Kraft, was einige Neuerungen auch für andere Sozialversicherungszweige mit sich bringt. Bemerkenswert sind zudem der pauschale Abzug beim hypothetischen Valideneinkommen in der IV sowie die markant gestiegenen Krankenkassenprämien.
Beitragslücken in der Säule 3a sollen künftig durch nachträgliche Einkäufe geschlossen werden können. Der Bundesrat hat eine entsprechende Verordnungsänderung in die Vernehmlassung geschickt. Die Steuereinnahmen könnten sich mit der neuen Regelung um bis zu 600 Mio. Franken vermindern.
Die EL-Reform trat 2021 in Kraft. Bis Ende 2023 galten Übergangsbestimmungen für EL-Beziehende, die durch die Reform eine Einbusse erlitten hätten. Diese Besitzstandwahrung endet nun. Ab dem 1. Januar 2024 gelten für alle dieselben rechtlichen Bedingungen.
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