Zwei Wochen Vaterschaftsurlaub für Innerrhoder Staatsangestellte
Die Staatsangestellten im Kantons Appenzell Innerrhoden haben neu Anspruch auf zwei Wochen Vaterschaftsurlaub. Der Urlaub ist zu 100% bezahlt.
Die Staatsangestellten im Kantons Appenzell Innerrhoden haben neu Anspruch auf zwei Wochen Vaterschaftsurlaub. Der Urlaub ist zu 100% bezahlt.
Erstaunliche Zeiten einmal anders: Nicht wegen Corona waren dem ASIP die erfreulich guten Performancezahlen fürs Jahr 2020 an seinem Medienanlass nur eine Randbemerkung wert. Die BVG-Reform stand im Zentrum des Anlasses. Was zeigt eine neue Umfrage? Und was versteht der Bundesrat?
Die Schwyzer Gemeinden sollen bei ihrem Anteil an Ergänzungsleistungen zu AHV und IV entlastet werden, weil sie mehr ungedeckte Pflegekosten in Altersheimen übernehmen müssen. Die Regierung will eine Reduktion von 50 auf 30%, die Staatswirtschaftskommission fordert die komplette Streichung.
Zum achten Mal hat die IV Luzern den IV-Award an Unternehmen vergeben, die sich bei der Eingliederung von Menschen mit Beeinträchtigungen besonders hervorgetan haben.
Die SGK des Ständerats hat die bundesrätliche Vorlage abgeändert. Vor allem die Beschränkung der Kompensationsmassnahmen für Frauen stösst auf Gegenwind. Gewerkschaftsbund wie auch die Mitte-Partei treten dagegen an.
Mit der Reform der Ergänzungsleistungen (EL) soll sichergestellt werden, dass EL bekommt, wer wirklich darauf angewiesen ist. Zu diesem Zweck wurden die Freibeträge gesenkt und eine Eintrittsschwelle geschaffen. Im Gegenzug werden höhere Mietkosten berücksichtigt.
Ergänzungsleistungen beziehen können per Definition im Gesetz nur Bezüger einer AHV- oder IV-Rente. Damit hat der Arbeitgeber scheinbar nichts mit EL am Hut. Das ist so weit richtig, dennoch lohnt es sich auch für Arbeitgebende, ein paar Überlegungen zum Thema anzustellen.
Mehr als die Hälfte der Heimbewohner ist auf Ergänzungsleistungen angewiesen. Daniel Bollinger ist froh, dass so alle unabhängig von ihren finanziellen Verhältnissen in ein Pflegeheim können.
Der Bund soll auch 2021 die Kosten der Arbeitslosenversicherung für die Kurzarbeitsentschädigungen übernehmen und die Taggeldbezugsdauer für arbeitslose Personen soll verlängert werden. Zudem hat der Bundesrat entschieden, die Härtefallhilfe um weitere 2.5 Mrd. Franken aufzustocken. Die dazu notwendige Gesetzesanpassung soll in der Frühjahrssession 2021 dem Parlament vorgelegt werden. Die Neuauflage der Covid-Solidarbürgschaften soll weiter vorbereitet werden, damit sie bei einer Verschlechterung des Kreditmarkts rasch aktiviert werden könnte.
Zusammen mit der Reform der Ergänzungsleistungen wurde der Art. 47a BVG neu geschaffen. Er ermöglicht gekündigten Arbeitnehmern, in der beruflichen Vorsorge versichert zu bleiben.
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