
Ständerat mit Nationalrat einig: Voller Teuerungsausgleich für AHV-Rentner
Der Ständerat will wie der Nationalrat für 2023 den vollen Teuerungsausgleich für AHV-Rentnerinnen und -Rentner. Er hat entsprechenden Motionen von SP und Mitte zugestimmt.
Der Bundesrat hat am 28. Oktober und am 4. November 2020 die Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19) angepasst. Die Änderungen gelten rückwirkend ab dem 1. September 2020 und sind (mit einer Ausnahme) auf den 30. Juni 2021 befristet. Die Anpassungen betreffen die Kurzarbeitsentschädigung und die Corona Erwerbsersatzentschädigung für Ansprüche ab dem 17. September 2020.
Mit den nachfolgenden Ausnahmen gelten wieder die ursprünglichen Regelungen für Kurzarbeitsentschädigung.
Der Anspruch auf die Corona Entschädigung ist bei der zuständigen AHV-Ausgleichskasse (diejenige, bei der die Beiträge abgerechnet werden) geltend zu machen.
Eltern, die Kindern unter 12 Jahren haben, die fremd betreut werden und die ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen müssen, haben Anspruch, wenn sie obligatorisch bei der AHV versichert sind und einer unselbständigen oder selbständigen Erwerbstätigkeit nachgehen.
Bei Jugendlichen, die wegen einer gesundheitlichen Beeinträchtigung einen Intensivzuschlag der IV erhalten, besteht Anspruch bis zum 18. Geburtstag und bei Jugendlichen in einer Sonderschule resp. Institution, die geschlossen wurde, bis zum 20. Geburtstag.
Personen, die sich in einer ärztlich oder behördlich verordneten Quarantäne befinden und ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen müssen, haben Anspruch, wenn sie obligatorisch bei der AHV versichert sind und einer unselbständigen oder selbständigen Erwerbstätigkeit nachgehen.
Kein Anspruch besteht, wer in sich Selbstquarantäne begibt oder wenn sich jemand in ein Risikogebiet begibt und sich nach der Einreise in die Schweiz in Quarantäne begeben muss.
Selbständigerwerbende haben Anspruch, wenn sie:
Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung haben Anspruch, wenn sie
Der Ständerat will wie der Nationalrat für 2023 den vollen Teuerungsausgleich für AHV-Rentnerinnen und -Rentner. Er hat entsprechenden Motionen von SP und Mitte zugestimmt.
AHV-Rentnerinnen und -Rentner erhalten im kommenden Jahr definitiv den vollen Teuerungsausgleich. Der Ständerat hat sich am Montag ein zweites Mal für das Vorhaben ausgesprochen.
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