BVG-Kommission empfiehlt Erhöhung des Mindestzinses
Die BVG-Kommission empfiehlt dem Bundesrat, den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge für 2024 um 0.25 Punkte auf 1.25% zu erhöhen. Mit dem Mindestzinssatz wird bestimmt, zu wieviel Prozent das Vorsorgeguthaben der Versicherten im BVG-Obligatorium mindestens verzinst werden muss. Mit dem Entscheid trägt die Kommission den gestiegenen Zinsen Rechnung.