Wenig Fluktuationen bei der IV, grössere Dynamik bei der Sozialhilfe und der Arbeitslosenversicherung
Neue Längsschnittindikatoren des Bundesamtes für Statistik zeigen die unterschiedlichen Verläufe im System der sozialen Sicherheit im Jahr 2021.
Durch die Verlängerung dieser Höchstbezugsdauer auf 18 Monate per 1. September 2020 haben die betroffenen Unternehmen die Möglichkeit, für ihre Beschäftigten weiterhin von der Unterstützung der KAE zu profitieren. (Seco/he)
Der Bundesrat hat weiter eine vom Arbeitgeber zu tragende Karenzfrist von einem Tag vorgesehen. Zudem hat er die Berücksichtigung von Überstunden vor dem KAE wiedereingeführt. Diese Änderungen treten ebenfalls am 1. September 2020 in Kraft. Damit tritt zu diesem Zeitpunkt wieder weitgehend das normale Verfahren zum Bezug von KAE in Kraft, wie es bis zum 1. März 2020 vollzogen worden war.
Um einem weiteren Anstieg der Arbeitslosigkeit entgegenzuwirken, hat der Bundesrat deshalb die Verlängerung der Höchstbezugsdauer von Kurzarbeitsentschädigung beschlossen.
Verordnung über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung
Neue Längsschnittindikatoren des Bundesamtes für Statistik zeigen die unterschiedlichen Verläufe im System der sozialen Sicherheit im Jahr 2021.
Eine Studie im Auftrag des Bundesamts für Sozialversicherungen zeigt, dass sich die Zuwanderung auch in langfristiger Perspektive für die AHV, IV und EO positiv auswirkt, also auch unter Berücksichtigung des künftigen Leistungsbezugs der eingewanderten Beitragszahlenden.
vps.epas | Postfach | CH-6002 Luzern | Tel. +41 41 317 07 07 | info@vps.epas.ch