Hinterlassen- und Invalidenrenten der 2. Säule werden angepasst
Auf den 1. Januar 2023 werden die Hinterlassenen- und Invalidenrenten der obligatorischen 2. Säule an die Preisentwicklung angepasst. Bei einigen Renten ist es die erste Anpassung, andere wurden zuvor schon angepasst.