Mehr Übergänge in die Sozialhilfe wenn keine IV-Rente zugesprochen wird

Dienstag, 17. November 2020
Die Fokussierung der IV auf die Eingliederung hat einerseits die gewünschte Wirkung gezeigt: Zwischen 2005 und 2014 ist der Anteil der Versicherten, die sich bei der IV angemeldet hatten und vier Jahre später erwerbstätig waren und keine IV-Rente bezogen um 8 Prozentpunkte gestiegen. Andererseits hat aber der Anteil von Personen, die Sozialhilfe bezogen, nachdem sie von der IV keine Rente erhalten haben, von 11.6 auf 14.5 Prozent zugenommen. Das zeigt eine neue Analyse des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV).

Mit der 4. und vor allem der 5. IV-Revision in den Jahren 2004 und 2008, aber auch mit der IV-Revision 6a im Jahr 2012 wurde die Eingliederungsarbeit der IV massiv verstärkt. Immer mehr versicherte Personen erhielten in der Folge von der IV Unterstützung beim Erhalt des Arbeitsplatzes und bei der Wiedereingliederung anstelle einer Rente. Nicht klar war bis jetzt, ob es dabei gelungen ist, die Erwerbsfähigkeit dieser Personen dauerhaft zu erhalten oder ob es dabei zu einer Verschiebung von der IV in andere Sozialversicherungszweige gekommen ist, insbesondere zu einer Verschiebung in die Sozialhilfe.

Um diese Fragen beantworten zu können, hat das BSV in den vergangenen zehn Jahren den Datensatz SHIVALV aufgebaut, mit dem Übergänge zwischen der Sozialhilfe (SH), der Invalidenversicherung (IV) und der Arbeitslosenversicherung (ALV) dokumentiert werden können. Dieser Datensatz umfasst inzwischen alle Personen, die sich in den Jahren 2005 bis 2017 bei der IV angemeldet haben. Damit ist der Zeithorizont nun ausreichend lang für Verlaufsanalysen. Der Forschungsbericht «Entwicklung der Übertritte von der Invalidenversicherung in die Sozialhilfe», den das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) publiziert hat, ist die bisher aussagekräftigste Analyse auf dieser Basis.

Mehr IV-Neuanmeldungen und veränderte IV-Leistungen

Als erstes stellt die Studie fest, dass die Zahl der IV-Anmeldungen zwischen 2005 und 2017 von 43000 auf 57000 um rund ein Drittel gestiegen ist. Etwa ein Drittel der Personen, die sich bei der IV angemeldet hatten, erhielt binnen vier Jahren eine Leistung der IV. Dabei hat sich die Art der zugesprochenen Leistungen grundlegend verändert: Während sich die externen Eingliederungsmassnahmen von 8% der 2005 angemeldeten auf 23% bei den 2014 angemeldeten Versicherten etwa verdreifacht haben, ging die Zahl der IV-Renten bei diesen Gruppen von 26% auf 15% zurück.

Mehr Personen wirtschaftlich unabhängig

Im betrachteten Zeitraum ist der Anteil derer, die vier Jahre nach der IV-Anmeldung erwerbstätig waren und keine IV-Rente bezogen, von 50 auf 58% gestiegen. Dabei hat auch der Anteil Personen mit einem existenzsichernden Erwerbseinkommen von über 3000 Franken von 31 auf 38% zugenommen. Im Vergleich zu früher sind also verhältnismässig mehr Personen nach der IV-Anmeldung wirtschaftlich unabhängig. Gleichzeitig leben aber auch mehr Personen vier Jahre nach der IV-Anmeldung ohne IV-Rente und ohne existenzsicherndes Erwerbseinkommen. Bei den Versicherten mit einer IV-Anmeldung 2006 lag dieser Anteil bei 40%, bei jenen mit IV-Anmeldung 2013 mit 43% leicht höher.

Mehr Übergänge in die Sozialhilfe

Mit Eingliederungsmassnahmen der IV können Versicherte in vielen Fällen ihre Erwerbsfähigkeit erhalten oder wiedererlangen. Diese Personen erfüllen die Bedingungen für eine Rente der IV nicht. Das heisst aber nicht, dass sie auch tatsächlich in den Arbeitsmarkt zurückfinden und nicht mehr auf Unterstützung angewiesen sind. Die Analyse der SHIVALV-Daten zeigt nun, dass die Fälle, in denen das nicht gelingt, häufiger geworden sind. Von den Versicherten, die sich im Jahr 2006 bei der IV angemeldet hatten, bezogen vier Jahre später 11.6% Sozialhilfe. Bei jenen mit einer IV-Anmeldung im Jahr 2013 lag dieser Wert im Jahr 2017 bei 14.5%. Basierend auf einem Schätzmodell, das IV-externe Faktoren der Entwicklung eliminiert, kann davon ausgegangen werden, dass im Jahr 2017 schätzungsweise etwa 5450 Personen Sozialhilfe bezogen, weil sie wegen den eingliederungsorientierten Gesetzesrevisionen der letzten Jahre die Bedingungen für eine IV-Rente nicht mehr erfüllt haben. Das sind rund 3% der Sozialhilfefälle im Jahr 2017 oder etwa 1.5% der rund 360000 Versicherten, die sich zwischen 2006 und 2013 bei der IV angemeldet hatten.

Bedeutung der Entwicklung für die IV

Für die IV bedeuten die Ergebnisse der Analyse einerseits, dass es richtig und zielführend ist, dass die IV Versicherte mit gesundheitlichen Problemen möglichst frühzeitig erfasst und versucht, mit gezielten Massnahmen den Arbeitsplatz und die Erwerbsfähigkeit zu erhalten. Zum andern müssen die Unterstützungs- und Eingliederungsangebote noch besser ausgestaltet und gezielter eingesetzt werden, um Versicherte, die nicht (mehr) erwerbstätig sind, in die Erwerbstätigkeit zurückzuführen. Diese Stossrichtung verfolgt die Weiterentwicklung der IV: Sie verstärkt die Eingliederungsmassnahmen und baut sie aus, wobei ein spezielles Augenmerk auf junge Versicherte und psychisch kranke Versicherte gelegt wird. (BSV/gg)

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