Corona-Erwerbsersatz für Selbständigerwerbende wird bis 16.9.2020 verlängert
Der Bundesrat beschliesst eine Verlängerung des Anspruchs auf Erwerbsersatz für Selbständigerwerbende, die direkt oder indirekt von Massnahmen gegen das Corona-Virus betroffenen sind, bis 16. September 2020. Auch die in ihrer eigenen Firma angestellten Personen im Veranstaltungsbereich, die sich in einer Härtefallsituation befinden, können neu Corona-Erwerbsersatz beanspruchen.