Lebenssituationen: Betreuende gehen nicht leer aus
Wer seine Angehörigen pflegt, leistet einen wichtigen Dienst für die Gesellschaft. Dies honoriert diese mit einer gewissen Absicherung durch die Sozialversicherungen.
Wer seine Angehörigen pflegt, leistet einen wichtigen Dienst für die Gesellschaft. Dies honoriert diese mit einer gewissen Absicherung durch die Sozialversicherungen.
Die AHV/IV-Renten werden per 1. Januar 2021 der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung angepasst. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 14. Oktober 2020 beschlossen. Die Minimalrente der AHV/IV beträgt neu 1195 Franken pro Monat. Gleichzeitig werden Anpassungen im Beitragsbereich, bei den Ergänzungsleistungen und in der obligatorischen beruflichen Vorsorge vorgenommen.
Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) schaut den IV-Stellen bei den medizinischen Gutachten besser auf die Finger. Es reagiert damit auf Kritik, die IV-Stellen stünden unter Druck, möglichst wenig neue Renten zu sprechen.
Das von SVP-Exponenten ergriffene Referendum gegen die Überbrückungsrente für ausgesteuerte Arbeitslose über 60 Jahre ist nicht zustande gekommen. Die nötigen 50000 gültigen Unterschriften seien knapp verfehlt worden, teilte das Referendumskomitee mit.
Das neue Bundesgesetz über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung wird in zwei Etappen in Kraft gesetzt. Mit der ersten Etappe, die am 1. Januar 2021 in Kraft tritt, werden die Lohnfortzahlung bei kurzen Arbeitsabwesenheiten geregelt und die Betreuungsgutschriften in der AHV ausgeweitet. Ausserdem wird der Anspruch auf den Intensivpflegezuschlag und die Hilflosenentschädigung der IV für Kinder angepasst. In einer zweiten Etappe wird per 1. Juli 2021 der bezahlte 14-wöchige Urlaub für die Betreuung von schwer kranken oder verunfallten Kindern in Kraft gesetzt werden.
Willkürliche IV-Gutachten sind laut Inclusion Handicap, dem Dachverband der Behindertenorganisationen, gang und gäbe. In vielen Fällen seien die Abklärungen nicht fair.
Die Schweizer Stimmbürgerinnen und -bürger haben die Vorlage für einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub am Sonntag mit einem deutlichen Mehr von 60.3% der Stimmen gutgeheissen.
Die UBS gewährt Vätern weiterhin zwei Wochen mehr Papizeit als gesetzlich vorgeschrieben: Nachdem die Stimmbürger den zweiwöchigen Vaterschaftsurlaubs angenommen haben, baut die Grossbank ihren bezahlten Vaterschaftsurlaub ab 2021 von zwei auf vier Wochen aus.
Selbstständigerwerbende sollen im Falle einer Mutterschaft Anspruch auf Betriebszulagen erhalten. Das will das Parlament. Der Nationalrat eine entsprechende Motion aus dem Ständerat angenommen - mit 127 zu 44 Stimmen bei 7 Enthaltungen.
Die Details der Corona-Finanzhilfe für «vergessene Branchen» und Selbständigerwerbende sind geregelt. National- und Ständerat haben dem Vorschlag der Einigungskonferenz deutlich zugestimmt. Damit ist das vieldiskutierte Covid-19-Gesetz auf der Zielgeraden.
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