
Vaterschaftsurlaub ergänzt bisherige freie Tage
Seit dem 1. Januar 2021 ist der gesetzliche Vaterschaftsurlaub in Kraft. Ein neues Rechtsgutachten stützt die Forderung der Verbände, dass bestehende gesamtarbeitsvertragliche Lösungen in vielen Fällen zum gesetzlichen Vaterschaftsurlaub dazu gezählt werden.