Die Möglichkeit des Rentenbezugs bewahren
Zusammen mit der Reform der Ergänzungsleistungen wurde der Art. 47a BVG neu geschaffen. Er ermöglicht gekündigten Arbeitnehmern, in der beruflichen Vorsorge versichert zu bleiben.
Zusammen mit der Reform der Ergänzungsleistungen wurde der Art. 47a BVG neu geschaffen. Er ermöglicht gekündigten Arbeitnehmern, in der beruflichen Vorsorge versichert zu bleiben.
Der Bundesrat weitet die Unterstützung im Bereich Kurzarbeit aus. Neu sind auch Lernende und Personen mit befristeten Arbeitsverhältnissen anspruchsberechtigt. Ausserdem wird auf die gesetzliche Wartezeit (Karenzzeit) verzichtet.
Wechselt eine Arbeitnehmerin die Stelle, gilt es einiges bezüglich Sozialversicherungsdeckung zu beachten. Verantwortungsvolle Arbeitgebende informieren ihre Angestellten sowohl beim Stellenantritt als auch beim Verlassen des Unternehmens über deren Rechte und Pflichten.
Unternehmen schrieben im 4. Quartal 2020 15% weniger Stellen aus als im Vorjahr. Nach dem Corona bedingten Lockdown im März 2020 sanken die Indexwerte ähnlich tief wie vor fünf Jahren in Folge des Frankenschocks. Im Vergleich zu Mitte 2020, zeichnet sich zwischenzeitlich jedoch bereits eine Erholung ab. Der Anstieg beläuft sich auf rund +8%.
Angesichts der neuen Einschränkungen zur Bekämpfung der Coronapandemie rechnet der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) mit einem weiteren Stellenabbau in mehreren Branchen. Besonders betroffen dürften die Gastronomie, die MEM-Industrie sowie Teile des Gross- und Detailhandels sein.
Mitarbeiter des Versicherungskonzerns Axa Schweiz erhalten nach der Geburt eines Kindes künftig sechs Wochen frei.
In den nächsten zwei Jahren könnte die Zahl der von Sozialhilfe abhängigen Menschen um 21% steigen gegenüber 2019. Ein Grund dafür ist die Corona-Pandemie. Die Kosten der Sozialhilfe könnten um 821 Mio. Franken steigen.
Per 1. Januar 2021 sind einige Änderungen in den Sozialversicherungen in Kraft getreten. Dazu zählt das revidierte Ergänzungsleistungsgesetz oder höhere AHV-Renten.
Fast ein Fünftel der Erwachsenen in der Schweiz glaubt, dass sich ihre finanzielle Situation 2021 verschlechtern wird. Das sind so viele wie noch nie in den letzten vier Jahren. Grund dafür sind Probleme am Arbeitsplatz wie Kurzarbeit oder Jobverlust. Weiterhin bereiten die Krankenkassenprämien Sorgen.
Am 27. September 2020 hat das Volk dem Vaterschaftsurlaub zugestimmt. Am 1. Januar 2021 tritt die Gesetzesänderung in Kraft. Balmer-Etienne hat in einem Merkblatt zusammengestellt, wie Gesetz und Personalreglement in Einklang gebracht werden können.
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