Suva kann ab 2026 Entschädigungsfonds für Asbestopfer finanzieren
Der Bundesrat hat das Inkrafttreten der Änderung des Unfallversicherungsgesetzes (UVG) bestimmt, die es der Suva ermöglicht, die Stiftung Entschädigungsfonds für Asbestopfer (Stiftung EFA) finanziell zu unterstützen. Nur die Ertragsüberschüsse aus der Versicherung gegen Berufsunfälle und Berufskrankheiten dürfen ab Januar 2026 dafür aufgewendet werden.