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Flexiblere Arbeitszeiten für bestimmte Dienstleistungsbetriebe
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Flexiblere Arbeitszeiten für bestimmte Dienstleistungsbetriebe

10.05.2023

Der Bundesrat lockert die Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen für ausgewählte Betriebe. Die Revision der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz (ArGV 2) sei von den zuständigen Sozialpartnern breit abgestützt und ermöglicht eine Flexibilisierung einerseits für Betriebe der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) und andererseits für Dienstleistungsbetriebe in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Treuhand und Steuerberatung.

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