Flexiblere Arbeitszeiten für bestimmte Dienstleistungsbetriebe
Der Bundesrat lockert die Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen für ausgewählte Betriebe. Die Revision der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz (ArGV 2) sei von den zuständigen Sozialpartnern breit abgestützt und ermöglicht eine Flexibilisierung einerseits für Betriebe der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) und andererseits für Dienstleistungsbetriebe in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Treuhand und Steuerberatung.