Auch IV-Rentenbezüger können Altersrente aufschieben
Auch wer eine IV-Rente bezieht, kann den Bezug der Altersrente aufschieben. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Der Bundesrat hatte beim Erlass der anderslautenden Bestimmung in der AHV-Verordnung seine Befugnisse überschritten.