Unterjähriger Wechsel des Versicherungsmodells wird möglich
Wer das Krankenkassenmodell ändern möchte, soll dies in gewissen Fällen ab 1. Januar 2025 auch unter dem Jahr tun können. Der Bundesrat hat eine entsprechende Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung auf diesen Zeitpunkt hin in Kraft gesetzt.