Mehr Übergänge in die Sozialhilfe wenn keine IV-Rente zugesprochen wird
Die Fokussierung der IV auf die Eingliederung hat einerseits die gewünschte Wirkung gezeigt: Zwischen 2005 und 2014 ist der Anteil der Versicherten, die sich bei der IV angemeldet hatten und vier Jahre später erwerbstätig waren und keine IV-Rente bezogen um 8 Prozentpunkte gestiegen. Andererseits hat aber der Anteil von Personen, die Sozialhilfe bezogen, nachdem sie von der IV keine Rente erhalten haben, von 11.6 auf 14.5 Prozent zugenommen. Das zeigt eine neue Analyse des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV).