Coronavirus: Kurzarbeitsentschädigung: Verlängerung der Bezugsdauer auf 18 Monate
Der Bundesrat hat am 1. Juli 2020 die Höchstbezugsdauer von Kurzarbeitsentschädigung (KAE) um sechs Monate verlängert. Zudem gilt eine Karenzfrist von einem Tag. Die neue Verordnung tritt am 1. September 2020 in Kraft und gilt bis am 31. Dezember 2021.