Stellenmeldepflicht: Stetig weniger Berufsarten betroffen
Die Anzahl an Berufsarten, die der Meldepflicht unterstellt sind, geht wie schon im Vorjahr zurück. Im Jahr 2024 werden neu noch 3.2% der Erwerbstätigen in Berufsarten arbeiten, die der Stellenmeldepflicht unterstellt sind. Nicht mehr meldepflichtig sind unter anderem das Reinigungspersonal und Hilfskräfte in Büros, Hotels und anderen Einrichtungen.