Ständerat empfiehlt SP-Prämienentlastungsinitiative zur Ablehnung
Der Ständerat empfiehlt Volk und Ständen die Ablehnung der Prämienentlastungsinitiative der SP. Die Mehrheit verwies auf den ausgearbeiteten Gegenvorschlag zum Volksbegehren.
Der Ständerat empfiehlt Volk und Ständen die Ablehnung der Prämienentlastungsinitiative der SP. Die Mehrheit verwies auf den ausgearbeiteten Gegenvorschlag zum Volksbegehren.
«Probleme, die sehr wenige Menschen betreffen, sollen neu durch die Sozialversicherungen abgefedert werden.» Diese Entwicklung gefällt Andreas Dummermuth nicht. Warum, erklärt er in seiner Kolumne.
Flexible Lebensentwürfe häufen sich: Umso drängender wird die Frage, wie sich Lücken in den Sozialversicherungen vermeiden lassen.
Zu einem flexiblen Lebensentwurf kann ein längerer Urlaub zählen, in dem Inspiration und Energie gesammelt werden können. Ob dieser Urlaub bezahlt oder unbezahlt bezogen werden kann, spielt auch für die Sozialversicherung eine Rolle, wie die Beispiele von Max und Moritz zeigen.
Eine kreative Pause, ein Auslandaufenthalt oder Kinderbetreuung: Es gibt viele Gründe, die Erwerbstätigkeit für eine gewisse Zeit aufzugeben. Dadurch können in der 1. Säule Beitragslücken entstehen. Es gibt Wege, sie zu vermeiden oder zu schliessen. Auch in der 2. Säule können Lücken durch gute Planung minimiert werden.
Mehrere kleine Pensen werden durch die 2. Säule schlecht erfasst. Für eine Verbesserung würde die Reform BVG 21 sorgen. Bereits jetzt können Arbeitgebende und Arbeitnehmende aktiv werden und freiwillig mehr versichern.
Fast 80% der Befragten in der Deutsch- und Westschweiz haben sich in einer repräsentativen Umfrage von Watson für eine Einheitskrankenkasse ausgesprochen. Mehr als drei Viertel wollen zudem am Krankenkassen-Obligatorium festhalten.
Der Bundesrat baut Hürden für die Unterstützung von Kindern mit Geburtsgebrechen durch die Invalidenversicherung (IV) ab. Künftig kann die IV auch Mittel und Gegenstände für Behandlungen oder Untersuchungen vergüten, die nicht im Leistungskatalog der Krankenversicherung aufgeführt sind.
Die BVG-Kommission empfiehlt dem Bundesrat, den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge für 2024 um 0.25 Punkte auf 1.25% zu erhöhen. Mit dem Mindestzinssatz wird bestimmt, zu wieviel Prozent das Vorsorgeguthaben der Versicherten im BVG-Obligatorium mindestens verzinst werden muss. Mit dem Entscheid trägt die Kommission den gestiegenen Zinsen Rechnung.
Die Gesundheitskosten steigen auch 2023 weiter an, während die Reserven der Krankenkassen gesunken sind. Die Folge ist ein weiterer Anstieg der Krankenversicherungsprämien für 2024, der im Durchschnitt 7% oder 8% und bei einigen Versicherern sogar mehr als 12% betragen dürfte.
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