
AHV und IV finanzieren künftig mehr Hilfsmittel
Ab 2024 finanziert die IV auch einen Kostenbeitrag an Epilepsiewarn- und Autismusbegleithunde. Die AHV leistet künftig jährlich einen Beitrag an orthopädische Schuhe.
Ab 2024 finanziert die IV auch einen Kostenbeitrag an Epilepsiewarn- und Autismusbegleithunde. Die AHV leistet künftig jährlich einen Beitrag an orthopädische Schuhe.
Klassische Vorsorgefonds der Säule 3a sind teuer, es gibt aber Unterschiede: Der teuerste Vorsorgefonds ist mehr als viermal so teuer wie der günstigste. Aktiv verwaltete Fonds sind fast doppelt so teuer wie passive.
Der Kanton St. Gallen hat eine Anpassung an der Finanzierung der Familienzulagen vorgenommen. Ab kommenden Jahr muss ein Teil der Nichterwerbstätigen Beiträge leisten. Dadurch soll die Kantonskasse entlastet werden.
Die Versicherten in der Militärversicherung werden ab dem kommenden Jahr leicht höhere Prämien bezahlen müssen. Der Bundeshaushalt wird dadurch um 1.4 Mio. Franken entlastet.
Personen aus der Deutschschweiz haben mehr Vertrauen in die AHV und die berufliche Vorsorge als Westschweizerinnen und Westschweizer – dennoch sorgen sie häufiger privat vor.
Der Bundesrat hebt den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge ab Januar 2024 um 0.25 Prozentpunkte auf 1.25% an.
Geburtenrate, Lebenserwartung und Migration beeinflussen die Finanzierung der AHV. Doch selbst wenn die für die AHV besten Szenarien eintreten sollten, bleibt eine Lücke. Um diese zu schliessen braucht es strukturelle Veränderungen.
Am Tag der betreuenden Angehörigen am 30. Oktober, fordert die IGAB gemeinsam mit den in der Praxis tätigen Verbänden eine echte nationale Strategie für betreuende Angehörige sowie eine harmonisierte Definition des Status der betreuenden Angehörigen.
Kurzarbeitsentschädigungen in Milliardenhöhe sind während der Corona-Krise an besonders eingeschränkte Unternehmen geflossen. Die parlamentarische Oberaufsicht kommt nun zum Schluss, dass die Missbrauchsbekämpfung lückenhaft war und fordert stärkere Aufsichtsgremien.
Volk und Stände entscheiden am 3. März 2024 über zwei Volksinitiativen zur Altersvorsorge. Zu befinden haben sie einerseits über die Einführung einer 13. AHV-Rente, andererseits über die Renteninitiative der Jungfreisinnigen.
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