Ständerat gegen Änderungen bei IV-Rentenbezug im Ausland
Der Ständerat will den Bezug ausserordentlicher IV-Renten im Ausland nicht ermöglichen. Der Entscheid betrifft namentlich Menschen mit Geburtsgebrechen. Wer nie während eines ganzen Jahres beitragspflichtig war, verliert beim Wegzug aus der Schweiz den Rentenanspruch.