Krankenversicherung für Mitarbeitende
Krankenversicherungen sind in der Schweiz grundsätzlich Privatsache. Doch Firmen können mit besseren Versicherungsleistungen im In- und Ausland ihre Arbeitgeberattraktivität markant erhöhen.
Krankenversicherungen sind in der Schweiz grundsätzlich Privatsache. Doch Firmen können mit besseren Versicherungsleistungen im In- und Ausland ihre Arbeitgeberattraktivität markant erhöhen.
Wenn jemand eine wichtige Bezugsperson verliert, kommen neben der Trauer häufig auch Sorgen um die finanzielle Absicherung auf. Sieben Tipps, wie Personalverantwortliche die Mitarbeitenden unterstützen können.
Wer sich im Ausland aufhält, sollte sich über die Deckung der Krankenversicherung informieren. Je nach Dauer und Gebiet empfiehlt sich eine internationale Versicherung. Bei regelmässigen Auslandseinsätzen und insbesondere bei Entsendungen ist auch das Unternehmen gefordert.
Das Gesundheitswesen, die Krankenversicherung und die Prämien beschäftigen Bevölkerung und Politik. Ein Blick auf den Stand der wichtigsten politischen Vorstösse.
AHV-Rentnerinnen und -Rentner erhalten in diesem Jahr definitiv keinen vollen Teuerungsausgleich. Nach dem National- hat es auch der Ständerat abgelehnt, auf eine entsprechende Umsetzungsvorlage einzutreten.
Stirbt ein Elternteil kurz nach der Geburt eines Kindes, hat der überlebende Vater oder die überlebende Mutter künftig Anspruch auf 16 Wochen Urlaub. Nach dem Nationalrat hat sich auch der Ständerat dafür ausgesprochen.
Die Reform der beruflichen Vorsorge biegt im Parlament auf die Zielgerade ein. Der Ständerat ist bei der konkreten Ausgestaltung des flexiblen Koordinationsabzugs dem Nationalrat gefolgt. Weiterhin zu reden gibt die Eintrittsschwelle.
Der Nationalrat will nichts mehr wissen von einem vollen Teuerungsausgleich bei den AHV-Renten in diesem Jahr. Er hat es abgelehnt, auf eine Umsetzungsvorlage einzutreten. In der Herbstsession hatte er einer Motion mit dem selben Anliegen noch zugestimmt.
Der Nationalrat beharrt auf der Schliessung einer Lücke im Versicherungsrecht. Wer vor dem 16. Geburtstag verunfallt und darum im Erwachsenenalter erwerbsunfähig ist, soll versicherungstechnisch besser geschützt werden.
Nach der Senkung des Umwandlungssatzes sollen 15 Jahrgänge der Übergangsgeneration lebenslang einen Rentenzuschlag auf der beruflichen Vorsorge erhalten. Rund die Hälfte dieser Generation soll davon profitieren. Der Nationalrat ist dem Ständerat gefolgt.
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